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Partizipation

Partizipation

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist ein Kinderrecht. Beteiligung von jungen Menschen gelingt nur, wenn sie von diesen aus gedacht wird. Das bedeutet, dass sie in eine Strategie der Beteiligungskultur überführt werden müssen, um im Sinne der Kinder und Jugendlichen wirksam zu werden.

 

Für uns heißt das konkret, dass das Lebensumfeld und die Lebenswelt der betreuten Jugendlichen Ausgangspunkt und Ziel von Verfahren zur Beteiligung sein muss. Die Motivation, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen, hängt entscheidend davon ab, dass die Kinder und Jugendlichen tatsächlich mit entscheiden und Ergebnisse und Konsequenzen ihrer Entscheidung (zeitnah) wahrnehmen können.

 

Mit altersgerechten angepassten Methoden ermöglichen die involvierten Mitarbeitenden eine Mitbeteiligung der betreuten jungen Menschen an vielfältigen Entscheidungsprozessen im Alltag. Verbindlich geregelt sind die regelmäßige Beteiligung und Mitbestimmung bei:

  • der Gestaltung des Tagesablaufs
  • der Durchführung von Freizeitaktivitäten
  • der Verwendung des Verfügungsetats der Gruppe
  • der Zimmergestaltung (eigenes Zimmer) und der Gruppenräume
  • Einkauf von Bekleidung und persönlichen Gegenständen
  • der Klärung von Konflikten zwischen Kindern und Jugendlichen (nur Beteiligte)
  • der Gestaltung von Handlungsplänen (ausgehend von der Hilfeplanung)
  • der hauswirtschaftlichen Arbeiten und Arbeiten im Garten (Ämterplan)
  • der Gestaltung des Speiseplanes

Bezogen auf Eltern und Angehörige sowie weiterer am Erziehungsprozess beteiligter Personen, setzen wir folgende Maßnahmen und Methoden ein:

  • regelmäßige Eltern- bzw. Familiengespräche (Angebot einmal monatlich)
  • einmal jährlich Treffen mit allen Eltern der betreuten jungen Menschen um die Regelungen und Gruppenregeln abzustimmen und Zustimmung einzuholen
  • Qualitätsentwicklungsgespräche mit örtlich zuständigen Jugendamt und weiteren Mitarbeitenden der belegenden Jugendämter (einmal jährlich)

Die Umsetzung des Beteiligungskonzeptes (Methoden, Prozesse und Ergebnisse) wird kontinuierlich dokumentiert. Es erfolgt eine fortlaufende Anpassung, wenn sich die Ablauforganisation oder inhaltliche Schwerpunkte und Sichtweisen verändern.

 

Verlässliche Gremien, Zeiten und Orte für Verfahren der Mitbestimmung sind bei uns:

  • Projektgruppe Kinderechte: setzt sich aus 2 gewählten betreuten jungen Menschen, dem gewählten Mitarbeiter (Vertrauensperson) sowie der Pädagogischen Leitung zusammen und tagt alle 6 Monate
  • Gruppenbesprechung "Kid's-Sitzung": einmal wöchentlich (verbindliche Teilnahme aller betreuten jungen Menschen); alle 2 Monate nehmen alle Mitarbeitende der Wohngruppe teil. Hier werden Gruppenregeln gemeinsam erarbeitet und aktualisiert.
  • Einzelgespräche mit BezugsbetreuerIn: mindestens einmal wöchentlich 30 Minuten

Beteiligung bei der Hilfeplanung

Die pädagogischen Zielsetzungen für die betreuten jungen Menschen und die einzusetzenden Methoden orientieren sich an deren individuellen Ressourcen, Kompetenzen, Neigungen, Wünschen und Entwicklungspotentialen und -bedarfen.

Die betreuten jungen Menschen werden sehr umfassend und in angemessener Weise, unter Berücksichtigung deren individuellen Möglichkeiten, in diese Reflexion und Planung eingebunden. Konkret bedeutet dies, dass die jungen Menschen

  • im Vorfeld über den Termin informiert und in die Vorbereitung verbindlich eingebunden werden
  • mit ihnen die Tischvorlage (wird spätestens eine Woche vor dem Termin allen Teilnehmenden zugestellt) besprochen und Hinweise aufgenommen werden
  • in jedem Fall an dem Hilfeplangespräch teilnehmen (ggf. werden einzelne Tagesordnungspunkte ohne sie besprochen)
  • alle Äußerungen bzw. schriftliche Darstellungen kenntlich gemacht und diese in angemessener Kinder bzw. Jugendlichen gerechter Sprache "übersetzt" werden
  • das nachfolgende Protokoll (Hilfeplan) lesen werden und ihnen dieses differenziert erläutert und mit ihnen ausgiebig besprochen wird

In diesen Zielfindungsprozessen bestehen unsere Aufgabe darin, den/die Betreute/n bei der Zuordnung zu Kurz-, Mittel- und Langfristzielen zu beraten und Teilziele so zu formulieren, dass diese angemessen erreichbar sind und so frühe Frustrationen vermieden werden.