Qualitätssicherung/-entwicklung

Es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und der Jugendgerichtshilfe, zur Abstimmung aller pädagogischen Schritte und Maßnahmen.

Darüber hinaus wird das gesamte Team durch Fachkräfte (Kinder- und Jugendpsychiater, Dipl. Sozialpädagogen, Erziehungsfachkräfte, Arbeitspädagoge, etc.) beraten.

 

Das Team dokumentiert EDV gestützt durchgängig das Verhalten, die Probleme, die Defizite, die Fortschritte und weitere Planungsschritte der Kinder und Jugendlichen.

 

Es finden regelmäßig pädagogische Fachkonferenzen im Team unter Hinzuziehung von externen / internen Fachkräften statt.

 

Es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den Jugendämtern zur Abstimmung aller pädagogischen Schritte und Maßnahmen. Darüber hinaus wird das gesamte Team durch heiminterne Fachkräfte beraten. (Kollegiale Beratung.)

 

Über die genannten Verfahrensweisen werden Protokolle angefertigt, so dass Vereinbarungen jederzeit allen Mitarbeitern zugänglich sind und Kontrollen intern und extern erfolgen können.

 

Das Team unterliegt pro Monat mindestens einmal der Supervision und regelmäßiger Fortbildung. Jede Fachkraft hat an mehreren Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr teilzunehmen. Es werden umfangreiche Verhaltensbeobachtungen gemacht und diese dann dokumentiert. Dem Team steht zur täglichen Dokumentation die Daarwin Software QM-Center zur Verfügung. Regelmäßige Hilfeplankonferenzen mit den Jugendämtern.

 

Aufgaben des Fachteams
  • Beratung und Begleitung im Aufnahme- und Entlassungsprozess eines Kindes oder Jugendlichen.
  • Hypothesenbildung und fachspezifische Hinweise zur Alltagsgestaltung zu Möglichkeiten der Entwicklungsförderung sowie ggf. zu Konfliktbewältigungsstrategien.
  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der in der Hilfeplanung formulierten Förderziele.
  • Fachliche Beratung und Beteiligung am Hilfeplanverfahren.
  • Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung von Rahmenbedingungen und Inhalten zur individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen.
  • Begleitung der Familienarbeit in Form von Genogrammarbeit, Einzelberatung, Familiengesprächen unter Beachtung der im Hilfeplan formulierten Förderziele bis hin zu Kriseninterventionen.
  • Beratung der pädagogisch Mitarbeitenden im Rahmen der Familienarbeit.
  • Bedarfsorientierte Unterstützung in Eltern- und Familiengesprächen.
  • Aktive Mitwirkung im Rahmen der Garantenpflicht sowie Beurteilung von Kindeswohlgefährung.
  • Erstellung von fachspezifischen Berichten und Einschätzungen zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
  • Beteiligung an der Organisation und Durchführung von internen Fortbildungen.
  • Teilnahme an Arbeitskreisen und fachspezifischen Veranstaltungen.