Konzeption der STELLWERK® Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Konzeption

 

1 - Einleitung

Die Stellwerk Kinder-, Jugend- und Familienhilfegesellschaft mbH ist ein junger und innovativer privater Träger und bietet als anerkannte Einrichtung der freien Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII an.

 

Neben den stationären Betreuungssettings, wie

  • der Wohngruppe Kleinbahn-Bahnhof Esens

  • und dem sozialpädagogisch betreuten Wohnen

führen wir auch Ambulante Hilfen in Kooperation mit vernetzten Trägern durch.

 

In allen Angeboten arbeiten wir auf der Basis von systemisch lösungsorientierten und aktivierenden Denk- und Handlungskonzepten. Daneben integrieren wir in unserer stationären Arbeit auch heilpädagogische und soziotherapeutische Elemente.

 

Wenn junge Menschen nicht in ihrer Familie aufwachsen können, brauchen sie neue verlässliche familienähnliche Strukturen, in denen sie sich akzeptiert, wertgeschätzt und zugehörig fühlen. So besteht die Möglichkeit, über vertrauensvolle Beziehungen zu wachsen, verschüttete Fähigkeiten zu generieren und sich (neue) Wege für die Zukunft zu öffnen.

 

Die Verbindung von Fachlichkeit und konstanter persönlicher Beziehungsebene findet sich in allen unseren Hilfeangeboten wieder. Hierbei orientieren wir uns sowohl an tradierten Familienvorstellungen als auch an anderen zeitgemäßen Formen menschlichen Zusammenlebens. Die Jugendlichen leben bei uns in einem überschaubaren lebensechten Umfeld, welches ihnen die notwendige Sicherheit und Kontinuität eines neuen bzw. weiteren Zuhause bietet.

 

Insbesondere in unserer Wohngruppe halten wir konstante soziale und strukturierende Rahmenbedingungen vor und bieten verlässliche personale Beziehungen an. Von jeher war es die Prämisse der Mitarbeitenden der Einrichtung Kinder und Jugendliche vorbehaltlos dort abzuholen, wo sie stehen und individuell zu begleiten. Wir schaffen und vermitteln ihnen klare Strukturen, leben diese selbst vor und ermöglichen so neue Erfahrungen in einem anderen Kontext.

 
2 - Organisation / formale Strukturen
2.1 Gesetzliche Grundlagen

Die Wohngruppe ist als Einrichtung der Hilfen zur Erziehung, gemäß § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII konzipiert und ist mit 10 Plätzen als eine koedukative Betreuungsform mit einer heterogenen Gruppenstruktur gestaltet. Wir nehmen Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr auf, die wir in unserem Betreuungsangebot fördern und erziehen.

 

Eine Rückführung in die bisherigen Strukturen, in der Regel in die Herkunftsfamilie, wird von uns angestrebt, wenn die Voraussetzungen im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII dafür gegeben sind oder wenn diese als sinnvoll angesehen werden.

 

Auf zwei der vorhandenen Plätze bieten wir auch die Möglichkeit der Aufnahme im Rahmen einer Krisenintervention sowie Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII an.

 

Darüber hinaus realisieren wir als Träger für junge Menschen in einem speziellen Setting des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens (SBW) Hilfen zur Verselbstständigung im eignen Wohnraum. Bei uns ist es möglich, dass Jugendliche auch über die Volljährigkeit hinaus betreut werden können. Individuell, bezogen auf den jeweiligen Hilfeverlauf, kann der Betreuungszeitraum sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nach § 41 SGB VIII erstrecken.

 

2.2 Räumlichkeiten und Umfeld

Unsere Einrichtung befindet sich in einem großzügigen Gebäude mit großen Bewegungsflächen in der Kleinstadt Esens (ca. 6.000 Einwohner) im Landkreis Wittmund, ca. 3 km von der Nordseeküste entfernt. Die Wohngruppe ist eingebettet in ein überschaubares, verlässliches und reizvolles Wohnumfeld und es entstehen so für die betreuten jungen Menschen ganz normale Gegebenheiten und Anforderungen, die sich aus der konkreten Lebenswelt ergeben. Alle relevanten Schulen sind direkt in Esens vorhanden.

 

2.2.1 Gebäude

Die Wohnfläche erstreckt sich über 400 m², so dass die bei uns aufgenommenen jungen Menschen über ein eigenes großzügiges Einzelzimmer verfügen. Das Haus wurde entsprechend den Anforderungen einer Jugendhilfeeinrichtung umfassend umgebaut und saniert. Im Haus können sich zudem bis zu drei Jugendliche in einem Appartement auf eine selbstständige Lebensführung vorbereiten. Eine große Küche, geschlechtsgetrennte Bäder sowie diverse Gemeinschaft- und Aufenthaltsräume komplettieren das Raumangebot.

 

Im Außenbereich befinden sich um das Haus herum große Spielflächen zur Eigennutzung. An einem Ende des Grundstücks grenzt ein Reiterhof an, mit dem die Einrichtung kooperiert.

 

2.2.2 Ort

Die Stadt Esens, eine typische Kleinstadt, ist Dienstleistungs- und Einkaufszentrale der Region. Alte Kirchen und Mühlen, weite Landschaft, gesunde Luft und die Nordsee mit Ebbe und Flut prägen das Gesicht der Stadt. Esens verfügt über eine sehr gute Infrastruktur und bietet hervorragende Freizeitmöglichkeiten.

 

"In Esens gelingt das Miteinander von Alt und Jung, von alteingesessen und zugewandert. Familien fühlen sich hier gut aufgehoben. Dazu tragen ausreichend vorhandene Wohnbaugebiete, die ständig zunehmenden Angebote der Kinderbetreuung und das hohe Maß an Sicherheit bei. Das Bündnis für Familie, eine breite gesellschaftliche Initiative mit Vorbildcharakter für andere Städte, will die Stadt noch familienfreundlicher machen. Kinder und Jugendliche finden vielfältige Bildungs-, Entfaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten." (Quelle: Selbstdarstellung Stadt Esens)

 

2.3 Zielgruppen, Aufnahmekriterien und Aufnahmemodus

Unsere Wohngruppe ist als koedukative Betreuungsform für 10 Kinder und Jugendliche gestaltet. Wir nehmen Kinder ab dem 10. Lebensjahr auf, die wir in der heterogenen Gruppe fördern und erziehen.

 

Das Angebot richtet sich primär an Kinder und Jugendliche, deren Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bzw. -verzögerungen nicht angemessen und hinreichend durch ambulante oder teilstationäre Hilfen bearbeitet werden können. Unsere Betreuungsschwerpunkte sehen wir in den Bereichen der Entwicklungs-, Lern- und Beziehungsstörungen sowie bei der Kindesmisshandlung und -vernachlässigung.

 

Die speziellen Kriterien der Aufnahme und die Betreuungsmodalitäten für die beiden Krisen- und Inobhutnahmeplätze sind den Jugendämtern, mit denen wir in diesem Zusammenhang kooperieren, bekannt.

 

2.3.1 Ausschlusskriterien

Klienten mit starken körperlichen oder geistigen Behinderungen können wir in unseren Einrichtungen nicht angemessen betreuen.

 

Ebenso halten wir unsere Einrichtungen für ungeeignet, Kindern und Jugendlichen mit einer Suchtabhängigkeit (legale und illegale Drogen) eine fachlich notwendige Professionalität und entsprechenden Betreuungsrahmen zu bieten.

 

2.3.2 Aufnahmeverfahren

Aufnahmen erfolgen bei uns in einem offenen und zielgerichteten individuellen Prozess. Die Erfahrungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, den Prozess des Aufnahmeverfahrens transparent und sorgfältig zu gestalten, da sich hier die Motivation und Bereitschaft zur Mitwirkung deutlich erweitern lässt. Dies bezieht sich sowohl auf die angefragten Kinder und Jugendlichen als auch auf ihre Eltern.

Vor dem konkreten Aufnahmegespräch- und verfahren findet zwischen der Einrichtung und dem anfragenden Jugendamt ein Abgleich statt, um einzuschätzen, ob eine grundsätzliche Bearbeitung der Problemsituation erfolgen kann. Dies erfolgt, damit wir von vorhinein Enttäuschungen vermeiden, wenn wir zu dem Entschluss kommen sollten, dass wir keine geeigneten fachlichen Ressourcen vorhalten können.

 

Die Aufnahmen bei uns finden immer passgenau vor dem Hintergrund

  • der individuellen Situation des Kindes oder Jugendlichen (Hilfegestaltung),

  • der jeweiligen Gruppensituation (aktuelle Gruppendynamik),

  • den Potenzialen unserer Mitarbeitenden (Interventionsmöglichkeiten),

  • vorhandener, ggf. notwendiger zusätzlicher externer Unterstützunsleistungen (Schule, Fachärzte, Therapie),

  • eines erfolgreichen Beteiligungsprozesses (Zustimmung der Betreuten),

  • eines realistischen Arbeitsauftrages durch die Personensorgeberechtigten (kann auch zu einem späteren Zeitpunkt konkret erfolgen),

  • eines Arbeitskontraktes mit dem fallführenden Mitarbeitenden des zuständigen Jugendamtes

statt. Eine Aufnahme kann fallbezogen auch sehr zeitnah erfolgen, sofern dies notwendig erscheint, insbesondere im Rahmen einer Krisenintervention im Kontext einer Inobhutnahme. Die oben genannten Schritte werden dann im laufenden Hilfeprozess vollzogen.

Der Aufnahmeprozess wird federführend, unter Beteiligung und Begleitung der/des Mitarbeitenden des Wohnbereiches, durch die Pädagogische Leitung und ggf. weitere Fachkräfte durchgeführt. Generell kann die Aufnahme erst erfolgen, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorliegt.

 

3 - Grundsätzliches Selbstverständnis | Leitbild

Der Leitgedanke unseres Handelns basiert auf einem humanistischen Menschenbild. Wir arbeiten mit dem Auftrag, jungen Menschen und deren Familien in schwierigen Lebenslagen, unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe und sexueller Identität, Hilfen zur Erziehung und Entfaltung der Persönlichkeit im Rahmen ihrer individuellen Entwicklungs- und Lösungsmöglichkeiten zu geben.

 

Die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit der betreuten Kinder und Jugendlichen sehen wir als Wechselwirkung und Lösungsversuche, die hauptsächlich im Kontext von familiären und gesellschaftlichen Bedingungen entstanden und auch genau dort aufzulösen sind. Gemeinsam mit den Angehörigen und dem sozialen Umfeld versuchen wir, Zukunftschancen und Lebensperspektiven der jungen Menschen zu verbessern und dabei die Familien in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken.

 

Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist gekennzeichnet von Professionalität, ist gleichermaßen persönlich authentisch und verbunden mit einem Beziehungsangebot. Wir begegnen den Betreuten und ihren Bezugspersonen mit einer großen Wertschätzung und wir erfreuen uns an der Entwicklung und dem Wachsen der Menschen, welche wir begleiten. Jedem Kind und Jugendlichen vermitteln wir die Gewissheit dazuzugehören mit allen damit verbundenen Rechten und fördern und fordern gleichzeitig Eigenständigkeit und Selbstverantwortung.

 

Wir schaffen Jugendlichen gerechte Lebenswelten. Dies bezieht sich sowohl auf innere Strukturen, Beziehungsangebote und ein wertschätzende Miteinander, als auch eine Einbettung in einen entwicklungsfördernden Gesamtrahmen und einen stimmigen ästhetischen Wohnraum und Lebensumfeld in der Kleinstadt Esens.

 

Das von der Gruppe bewohnte großzügige Haus haben wir im Zuge des umfassenden Umbaus neu geplant und gestaltet, um es ausschließlich auf die Bedürfnisse unserer betreuten jungen Menschen abzustimmen. Bei dem Raumkonzept haben wir uns von den Prämissen Helligkeit, Transparenz, Offenheit, Hochwertigkeit sowie einer passenden und durchschaubaren Struktur leiten lassen.

 

4 - Allgemeine Zielsetzungen

Das allem übergeordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe § 1 SGB VIII). Daraus ergeben sich die grundsätzlichen Erziehungsziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden.

 

Die pädagogischen Zielsetzungen für die betreuten jungen Menschen orientieren sich an deren individuellen Ressourcen, Kompetenzen, Neigungen und Entwicklungspotentialen und -bedarfen. Entwicklungsziele werden in Hilfeplangesprächen und den weiteren Planungsprozessen mit den relevanten Beteiligten definiert, wobei die Betreuten in angemessener Weise, unter Berücksichtigung deren individuellen Möglichkeiten, in diese Planung eingebunden werden.

 

In diesen Zielfindungsprozessen sehen wir unsere Aufgabe darin, den Betreuten bei der Zuordnung zu Kurz-, Mittel- und Langfristzielen zu beraten und Teilziele so zu formulieren, dass diese angemessen erreichbar sind und frühe Frustrationen vermieden werden.

 

Grundsätzlich streben wir eine Rückführung und Reintegration der jungen Menschen in die Herkunftsfamilie an, wenn dies als möglich erscheint und im Rahmen der Hilfeplanung angestrebt werden soll. Dieser Prozess wird von der Einrichtung durch umfassende Vorbereitung, Begleitung und Beratung der Eltern und selbstverständlich auch der jungen Menschen eingeleitet und unterstützt.

 

Individuell, bezogen auf den jeweiligen Hilfeverlauf kann der Betreuungszeitraum sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erstrecken. Nach der Entlassung aus der vollstationären Betreuung kann von uns eine Anschlussmaßnahme im Rahmen des sozialpädagogisch Betreuten Wohnens durchgeführt werden.

 

5 - Methodische Grundlagen

Unsere Herangehensweise basiert auf sozial- und heilpädagogischen Methoden und einem aktivierenden, systemischen und lösungsorientierten Denk- und Handlungsansatz. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch Ressourcen besitzt bzw. zu entwickeln fähig ist, die ihn bei angemessener Förderung und Unterstützung zu einer eigenverantwortlichen sinnstiftenden Lebensführung befähigen.

 

Unsere pädagogischen Mitarbeitenden, ggf. unterstützt durch externe therapeutische Fachkräfte erziehen und fördern Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei der Aufarbeitung von Entwicklungsbeeinträchtigungen und Verhaltensproblemen. Die Bearbeitung von Lern- und Leistungsstörungen und daraus resultierende Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten sind Inhalte unserer Betreuungsarbeit. Die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen, die Verbesserung der Sozialkompetenz und Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit sowie Vermittlung einer Wertorientierung gehören zu den Zielen der Betreuungsarbeit.

 

Wir arbeiten mit einem Konzept der Würdigung und Ermutigung. Es ist Ausdruck für eine akzeptierende Haltung der bisherigen Biographie des jungen Menschen und den Leistungen der Familienmitglieder. Ohne dieses Menschenbild, mit den entsprechenden Werten und Grundhaltungen, mit denen die Mitarbeitenden den Familien begegnen, ist eine, unserem Selbstverständnis entsprechende Arbeitsform, nicht möglich.

 

Es erfolgt eine konsequente Orientierung an den Stärken und nicht an den Defiziten der betreuten jungen Menschen und ihren Familien. Alle Interventionen des/r Mitarbeiter/in sind darauf gerichtet, die Ressourcen der einzelnen Personen und ihrer Familien zu entdecken, zu erkennen und diese zu aktivieren. Mit einem "Ressourcencheck" arbeiten wir, um gemeinsam mit den betreuten Familien, die spezifischen Stärken der einzelnen Familienmitglieder und des Gesamtsystems herauszuarbeiten.

 

Kontinuität und Zuverlässigkeit sind wesentliche Bausteine unserer Arbeit. Ein strukturierter Tagesablauf unter Einbindung immer wiederkehrender Rituale soll ein gemeinsames (Er-)Leben und (Er-)Lernen ermöglichen. Dies soll die Grundlage für eine vertrauensvolle, einschätzbare und auf gegenseitiger Akzeptanz beruhende Beziehung bilden. Wir gehen im Alltagserleben von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit transparenter Regelsysteme und strukturierter Tagesabläufe aus, die ein gemeinsames Leben erst einmal ermöglichen.

 

Unsere Arbeit ist von einem strukturierten, zielgerichteten und zeitlich befristeten Handeln geprägt. Verhaltenstherapeutische Methoden werden zur Unterstützung individueller pädagogischer Prozesse eingesetzt. Es werden ausschließlich realistische und erreichbare Ziele, in kleinen, nachprüfbaren Schritten angestrebt. Im fortlaufenden Arbeitskontext werden diese Richtungsziele, Ziele und Teilziele ständig überprüft und dem jeweiligen geänderten Bedarf angepasst. An allen relevanten Entscheidungen werden die Familienmitglieder/junge Menschen unmittelbar und prozesshaft beteiligt.

 

Wir entwickeln gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen neue Wege und Lösungsmöglichkeiten. Als methodische Fertigkeiten zur Gestaltung von Veränderungsprozessen können u.a. Techniken der Gesprächsführung, systemische Familienberatung, Rollenspiel, Gruppenarbeit und ggf. Video-Interaktions-Training eingesetzt werden.

 

Die Netzwerkarbeit orientiert sich neben den bestehenden Bezügen innerhalb des Familienverbundes und den vorhandenen Strukturen des Gemeinwesens, insbesondere auch an dem Freundeskreis, der Nachbarschaft sowie Vereinen um die vorhandenen Ressourcen sichtbar zu machen und um neue Lösungswege zu erschließen. Diese Netzwerkarbeit bezieht sich sowohl auf die „Lebenswelt“ der Wohngruppe als auch auf die der Herkunftsfamilie.

 

Wesentliche Grundlagen unserer Arbeit sind weiterhin:

  • die kontinuierliche positive Verstärkung auch kleinerer (persönlicher) Erfolge, Aktivierung der eigenen Stärken und des Systems, Ressourcenanalyse u. -aufbau

  • das Bewusstmachen von selbstdienlichen Entwicklungen, die Förderung von Reflexion und Eigenwahrnehmung

  • die Erarbeitung (förderlicher) sozialer Fertigkeiten

  • ein ausgewogenes Verhältnis von Alltagsstrukturen und individuellen Entfaltungsmöglichkeiten

  • die Analyse von systemischen Zusammenhängen

  • die Durchführung von Gruppenabenden

  • eine Eingangsbewertung (Genogramm, Soziogramm, Zeitleiste)

  • die Bearbeitung akuter Konflikte und KrisenZielplanverfahren und Zielkontrolle

  • eine Zielgerichtete Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten

  • die Förderung angemessene Kommunikation

  • die Vernetzung in unterstützende Strukturen

In der Arbeit mit den Eltern (familiäres Umfeld) werden zusätzliche Methoden eingesetzt:

  • Genogramm, Soziogramm, Zeitleiste

  • Stärkung der Erziehungskompetenz

  • Stärkung der Wahrnehmungsfähigkeit

  • Erkennen der altersgemäßen Bedürfnisse und Fähigkeiten

  • Grenzen setzen (persönliche Grenzen/Rollengrenzen)

  • Konsequenz verdeutlichen

  • Positive Verstärker

Alle Methoden werden passgenau in den jeweiligen Angebotsformen von unseren Mitarbeitenden eingesetzt und entsprechen den Zielen, die im laufenden Hilfeprozess definiert wurden. Art und Umfang der einzusetzenden Interventionen und Methoden richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Unsere Erziehungs- und Hilfeplanung erfolgt in einem transparenten Prozess, Mitarbeitende "übersetzen" Fachsprache in Jugendlichen gerechte Umgangssprache und erarbeiten mit ihnen und den Familien einen verstehenden Zugang zu den sie betreffenden Planungen und Handlungen.

 

6 - Elternarbeit

Die überwiegend dysfunktionalen Strukturen der Herkunftsfamilien unseres Klientels erfordern im Hinblick auf eine angestrebte Rückführung, aber auch für den laufenden Entwicklungsprozess eine intensive Eltern- und Familienarbeit. Wir gestalten diese vor dem Hintergrund systemische Denk- und Handlungskonzepte, d.h. wir gehen davon aus, dass sich Verhaltensweisen der einzelnen Mitglieder gegenseitig beeinflussen. Oft sind Kinder und Jugendliche Symptomträger innerhalb ihrer Familie. Veränderungen bei einem Mitglied des Familiensystems haben Auswirkungen auf die übrigen Mitglieder und das ganze System. Von daher ist die Arbeit mit den Familien unverzichtbarer Bestandteil, um einen gemeinsamen Entwicklungsprozess zu ermöglichen. Die Familien sollen ihre eigenen Kompetenzen und Ressourcen wahrnehmen und weiterentwickeln können.

 

Die Intensität unserer Elternarbeit berücksichtigen wir in unserem Leistungsangebot mit etwa einer Stunde pro betreuten jungen Mensch und Woche. Sollte sich ein höherer Bedarf abzeichnen muss diese im Rahmen der Hilfeplanung als zusätzliche Sonderleistung vereinbart werden. Eltern und Familienarbeit vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen wie

  • strukturierte Beratungsgespräche,

  • Beteiligung an Entscheidungsprozessen,

  • Besuchen in der Gruppe,

  • Teilnahme an Veranstaltungen,

  • Krisenintervention bei Besuchskontakten,

  • Telefongesprächen

  • und persönlichen Übergaben bei den Besuchskontakten.

Zudem halten wir in unserer Einrichtung ein Besucherzimmer für Eltern vor damit wir sie aktiv in Entwicklungsprozesse ihrer Kinder einbinden können. Die Elternarbeit wird spezifisch auf jeden Einzelfall ausgerichtet und es werden, die vorbenannten Methoden eingesetzt. Sollte es zu keiner direkten Elternarbeit kommen bearbeiten wir direkt mit den betreuten jungen Menschen die biographischen Hintergründe und schaffen so eine Verbindung zu den bisherigen Lebensleistungen und -erfahrungen.

 

7 - Erziehungs- und Hilfeplanung

Die Hilfe- und Erziehungsplanung erfolgt mit der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen, bzw. bereits im Rahmen der Prüfung der Anfrage. In der Regel erhalten wir vorab eine Reihe von Informationen, wir erschließen uns zusätzliche im Kontext des Aufnahmeverfahrens und erhalten erste konkrete Arbeitsaufträge im Rahmen der ersten gemeinsamen Hilfeplanung bei der Aufnahme. Auf der Basis dieser Informationen entwickeln wir, unter Beteiligung der betreuten jungen Menschen, einen ersten Erziehungsplan, der im laufenden Prozess fortgeschrieben wird.

 

In die Erziehungsplanung fließen sowohl allgemeine altersspezifische wie individuelle Entwicklungsziele ein. Die Erziehung und Betreuung wird mit den oben beschriebenen Methoden, in einem transparenten Prozess, selbstverständlich unter Beteiligung der betreuten jungen Menschen realisiert. Damit alle Mitarbeitende einen gleichen und umfassenden Informationsstand haben werden alle relevanten Planungen, Ereignisse und erreichten Ziele dokumentiert und unserem einrichtungsspezifischen EDV gestützten Berichtswesen zugeführt.

 

7.1 Pädagogisches Controlling

Alle wesentlichen Planungsschritte werden unter Beteiligung der fachlichen Leitung (Pädagogischen Leitung) durchgeführt. Als Instrumente dienen Fallbesprechungen,
Fachberatung, Helferkonferenzen, Einzelberatungsgespräche zwischen Leitung und Mitarbeitende, häufig auch unter Beteiligung des jungen Menschen. Zu allen Planungsprozessen können bei Bedarf weitere interne und externe Fachkräfte hinzu gezogen werden.

Die zentrale Aufgabe der Pädagogischen Leitung ist es, ein qualitatives pädagogisches Controlling zu realisieren. Sie berät, qualifiziert, initiiert alle pädagogischen Prozesse, die von den Fachkräften durchgeführt werden. Dies geschieht auf der Ebene der Fachaufsicht, in der Überzeugung, dass pädagogisches Handeln nicht angeordnet werden kann, sondern sich im Rahmen des Hilfeprozesses auf einer Beziehungsebene sachgerecht entwickelt.

 

Das pädagogische Controlling und das damit verbundene Berichtswesen sehen wir als ein zentrales Instrument zur Unterstützung unseres Qualitätsentwicklungsprozesses. Es umfasst Entwicklungen im Vorfeld, Zielfindungs- und Zielerreichungsprozesse, Abweichungen von den Soll-Vorstellungen und beinhaltet gleichzeitig Instrumente und Verfahrensweisen wie steuernd eingegriffen wird.

 

8 - Sozialraumorientierung

Der Aufbau, die Entwicklung und Gestaltung von nachbarschaftlichen Bezügen ist uns ein besonderes Anliegen. Wie bereits beschrieben liegt unsere Wohngruppe zentral in Esens eingebettet, damit sich die betreuten Kinder und Jugendlichen ein realistisches Wohn- und Lebensumfeld erschließen können.

 

Wir initiieren, fördern und unterstützen direkte Kontakte der Jugendlichen der Wohngruppe untereinander, mit Freunden/Kameraden aus der Schule, der Nachbarschaft und Vereinen. Der schulische Kontext und die Vereine bieten sehr gute Anknüpfungspunkte für unsere Betreuten zur Kontaktaufnahme, zur Begegnung und der Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung, welche wir nachhaltig fördern.

 

Als Einrichtung der Heimerziehung unterliegen wir gelegentlich einer gewissen Stigmatisierung und werden manchmal mit Vorbehalten und Skepsis betrachtet. Daher bieten wir ein offenes Haus an, stehen für Transparenz und Verlässlichkeit und gehen mit einer offenen Kommunikation gezielt insbesondere auf die Personen der Nachbarschaft und der Lebenswelt der betreuten Kinder und Jugendlichen zu.

 

9 - Vernetzung

Wir arbeiten fachlich vernetzt mit Beratern, Therapeuten, relevanten Beratungsstellen, niedergelassenen Ärzten und Fachärzten, Fachkrankenhäuser für Kinder- und Jugendpsychiatrie, den belegenden und dem örtlich zuständigen Jugendämtern usw. und streben eine verlässliche kontinuierlichen Zusammenarbeit an. Wir sichern damit unsere Fachlichkeit ab, schaffen uns Wissensbestände und einen strukturierten Austausch mit den fachlichen Bezugsgruppen und -personen mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung unserer fachlichen Möglichkeiten.

 

Diese Struktur ist u.a. überaus hilfreich, wenn es bei betreuten Kindern und Jugendlichen zu Krisen kommt, wir Grenzen unserer Möglichkeiten erkennen und erleben und wir uns mit neuen Problemlagen oder neuen Lösungsansätzen auseinandersetzen.

 

In unmittelbarer Nachbarschaft, angrenzend an unser Grundstück befindet sich der Reitverein "Harlinger Pferdesport Corps von 1857". Soweit es angezeigt ist, können wir den betreuten jungen Menschen so die Möglichkeit zur Teilhabe an einer pferdgestützten Pädagogik bieten. Hierbei handelt sich um eine Arbeitsweise, bei der Menschen durch den Mittler Pferd ganzheitlich unterstützt und gefördert werden. Die Förderung findet nicht ausschließlich auf dem Pferd statt, sondern vielmehr werden alle Möglichkeiten, die das Pferd und sein direktes Umfeld bieten, gleichwertig genutzt.

 

Pferdegestützte Pädagogik und Therapie kann Kindern aufgrund der natürlichen, lebensnahen Situation helfen, neue Bewegungs- und Sinnesanforderungen anzunehmen. Die Maßnahme vermag positive Verhaltensänderungen einzuleiten oder zu unterstützen, da dieser Ansatz gleichzeitig über Geist, Seele und Körper wirkt.

 

Durch externes Fachpersonal können im Einzelfall vereinbarte Maßnahmen Pferdgestützter Pädagogik und Therapie (PPT) als Sonderleistung durchgeführt werden, wie

  • Hippotherapie,

  • Reittherapie,

  • heilpädagogische Förderung mit dem Pferd,

  • Voltigieren.

Diese Maßnahmen dienen der ganzheitlichen Ergänzung zu den durch die Einrichtung durchgeführten pädagogischen Interventionen und werden bei Bedarf im Rahmen der Hilfeplanung einzelfallbezogen mit dem zuständigen Jugendamt geplant und vereinbart.

 

10 - Partizipation

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist ein Kinderrecht. Beteiligung von jungen Menschen gelingt nur, wenn sie von diesen aus gedacht wird. Das bedeutet, dass sie in eine Strategie der Beteiligungskultur überführt werden müssen, um im Sinne der Kinder und Jugendlichen wirksam zu werden.

 

Für uns heißt das konkret, dass das Lebensumfeld und die Lebenswelt der betreuten Jugendlichen Ausgangspunkt und Ziel von Verfahren zur Beteiligung sein muss. Die Motivation, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen, hängt entscheidend davon ab, dass die Kinder und Jugendlichen tatsächlich mit entscheiden und Ergebnisse und Konsequenzen ihrer Entscheidung (zeitnah) wahrnehmen können.

 

Mit altersgerechten angepassten Methoden ermöglichen die involvierten Mitarbeitenden eine Mitbeteiligung der betreuten jungen Menschen an vielfältigen Entscheidungsprozessen im Alltag. Verbindlich geregelt sind die regelmäßige Beteiligung und Mitbestimmung bei:

  • der Gestaltung des Tagesablaufs

  • der Durchführung von Freizeitaktivitäten

  • der Verwendung des Verfügungsetats der Gruppe

  • der Zimmergestaltung (eigenes Zimmer) und der Gruppenräume

  • Einkauf von Bekleidung und persönlichen Gegenständen

  • der Klärung von Konflikten zwischen Kindern und Jugendlichen (nur Beteiligte)

  • der Gestaltung von Handlungsplänen (ausgehend von der Hilfeplanung)

  • der hauswirtschaftlichen Arbeiten und Arbeiten im Garten (Ämterplan)

  • der Gestaltung des Speiseplanes

Bezogen auf Eltern und Angehörige sowie weiterer am Erziehungsprozess beteiligter Personen, setzen wir folgende Maßnahmen und Methoden ein:

  • regelmäßige Eltern- bzw. Familiengespräche (Angebot einmal monatlich)

  • einmal jährlich Treffen mit allen Eltern der betreuten jungen Menschen um die Regelungen und Gruppenregeln abzustimmen und Zustimmung einzuholen

  • Qualitätsentwicklungsgespräche mit örtlich zuständigen Jugendamt und weiteren Mitarbeitenden der belegenden Jugendämter (einmal jährlich)

Die Umsetzung des Beteiligungskonzeptes (Methoden, Prozesse und Ergebnisse) wird kontinuierlich dokumentiert. Es erfolgt eine fortlaufende Anpassung, wenn sich die Ablauforganisation oder inhaltliche Schwerpunkte und Sichtweisen verändern.

 

Verlässliche Gremien, Zeiten und Orte für Verfahren der Mitbestimmung sind bei uns:

  • Projektgruppe Kinderechte: setzt sich aus 2 gewählten betreuten jungen Menschen, dem gewählten Mitarbeiter (Vertrauensperson) sowie der Pädagogischen Leitung zusammen und tagt alle 6 Monate

  • Gruppenbesprechung "Kid's-Sitzung": einmal wöchentlich (verbindliche Teilnahme aller betreuten jungen Menschen); alle 2 Monate nehmen alle Mitarbeitende der Wohngruppe teil. Hier werden Gruppenregeln gemeinsam erarbeitet und aktualisiert.

  • Einzelgespräche mit BezugsbetreuerIn: mindestens einmal wöchentlich 30 Minuten

10.1 Beteiligung bei der Hilfeplanung

Die pädagogischen Zielsetzungen für die betreuten jungen Menschen und die einzusetzenden Methoden orientieren sich an deren individuellen Ressourcen, Kompetenzen, Neigungen, Wünschen und Entwicklungspotentialen und -bedarfen.

 

Die betreuten jungen Menschen werden sehr umfassend und in angemessener Weise, unter Berücksichtigung deren individuellen Möglichkeiten, in diese Reflexion und Planung eingebunden. Konkret bedeutet dies, dass die jungen Menschen

  • im Vorfeld über den Termin informiert und in die Vorbereitung verbindlich eingebunden werden

  • mit ihnen die Tischvorlage (wird spätestens eine Woche vor dem Termin allen Teilnehmenden zugestellt) besprochen und Hinweise aufgenommen werden

  • in jedem Fall an dem Hilfeplangespräch teilnehmen (ggf. werden einzelne Tagesordnungspunkte ohne sie besprochen)

  • alle Äußerungen bzw. schriftliche Darstellungen kenntlich gemacht und diese in angemessener Kinder bzw. Jugendlichen gerechter Sprache "übersetzt" werden

  • das nachfolgende Protokoll (Hilfeplan) lesen werden und ihnen dieses differenziert erläutert und mit ihnen ausgiebig besprochen wird

In diesen Zielfindungsprozessen bestehen unsere Aufgabe darin, den/die Betreute/n bei der Zuordnung zu Kurz-, Mittel- und Langfristzielen zu beraten und Teilziele so zu formulieren, dass diese angemessen erreichbar sind und so frühe Frustrationen vermieden werden.

 

10.2 Beschwerdemöglichkeiten

Wir implementieren in unserer Einrichtung ein Beschwerdemanagement für die betreuten jungen Menschen. Auf der Basis einer Erklärung (schriftliche Vorlage) der Einrichtung zu den Rechten der betreuten jungen Menschen und einem Formblatt werden Kinder und Jugendliche über Wege aufgeklärt, sich selbst zu wehren und Einfluss zu nehmen auf das, was mit ihnen geschieht.

 

Auf der Grundlage dieses Anregungs- und Beschwerdeformulars haben sie die Möglichkeit, falls sie sich zu Unrecht behandelt fühlen, über ihre persönliche Misslage an Mitarbeitende, die Einrichtungsleitung, das zuständige Jugend- und Landesjugendamt oder eine unabhängige Stelle zu wenden. Unterstützung können die Kinder von einer Betreuungsperson ihres Vertrauens erhalten. Das Formular liegt in der Einrichtung aus und ist auf unsere Homepage frei zugänglich. Ausgefüllte Formulare können in einen Briefkasten z. B. in der Wohngruppe eingeworfen werden, persönlich an alle Mitarbeitenden abgegeben oder digital per Mail verschickt werden.

 

Von den betreuten jungen Menschen wird regelmäßig (zeitlich befristet) in unserer Einrichtung eine Vertrauensperson (und Stellvertreter/in) gewählt, welche Beschwerden federführend bearbeitet. Dies beinhaltet auch die optionale Einbeziehung von Mitarbeitenden des fallführenden Jugendamtes und der zuständigen Heimaufsicht sowie ggf. weiterer Personen. Jeder junge Mensch kann sich beschweren, kennt seine Möglichkeiten und Wege, wird im Prozess der Beschwerde begleitet und das Ergebnis der Bearbeitung wird ihm zeitnah mitgeteilt.

 

Die Bearbeitung jeder Beschwerde wird durch die Einrichtungsleitung garantiert. Jede Beschwerde wird in der Einrichtungssoftware QMC sowie im Beschwerdebogen dokumentiert. Gemeinsam mit der Leitung wird mit allen Betroffenen nach einer Lösung im Sinne des Kindeswohls gesucht und entschieden. Dieses wird schriftlich festgehalten und der weitere Verlauf kontrolliert und protokolliert.

 

11 - Schutzauftrag und Maßnahmen hinsichtlich Kindeswohlgefährdung

Als Träger und Einrichtung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, dessen Angebot auch bestimmte Risikogruppen erreicht, gilt für uns in besonderen Maße eine außerordentliche Sensibilität in Hinblick auf den Schutz von Kindern.

 

Diese basiert auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher (Jugendamt des Landkreises Wittmund) und freier Jugendhilfe. Wir beachten alle relevanten gesetzlichen und landesspezifischen Regelungen, im Hinblick auf:

  • Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 2 des SGB VIII

  • Egänzende Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a Abs. 2 des SGB VIII für Einrichtungen und Dienste der erzieherischen Hilfen im Landkreis Wittmund

Wir qualifizieren regelmäßig und sensibilisieren nachhaltig unsere Mitarbeitenden und stellen sicher, dass in dem von uns verantworteten Leistungsbereichen ein Verfahren zur Abschätzung eines Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte angewendet wird. Das Verfahren entspricht dem, welches der Landkreis Wittmund mit den freien Trägern der Jugendhilfe verbindlich vereinbart hat.

 

Qualitätssicherung und Risikomanagement in der Kinderschutzarbeit bedeutet, die Risiken und Gefahren einzuschätzen, zu reflektieren und zu managen, die dabei immer wieder auftauchen. Ausgehend von der Lebenswelt der betreuten jungen Menschen und ihrer Familien müssen hierfür alle relevanten Bereiche und beteiligten Organisationen systematisch einbezogen werden.

 

In diesem Sinne erfolgt die Qualifizierung (Vermittlung von Methoden und Verfahren) der Mitarbeitenden unserer Organisation damit sie professionell handeln können. Das fachliche Können und Ihre Wissensbestände werden kontinuierlich erneuert und erweitert. Zudem halten wir aktuell 1 Mitarbeitende sowie eine externe Fachkraft vor, die als sogenannte fachkundige Personen gemäß § 8 a SGB VIII ausgebildet sind.

 

12 - Personal und Personalentwicklung

Wir setzen ausschließlich pädagogische Fachkräfte, analog der Leistungsbeschreibungen (Personalmix) in den jeweiligen Angeboten ein. Die fachliche Leitung obliegt ausschließlich der pädagogischen Leitung. Die betriebswirtschaftliche Leitung sowie die Verwaltungsleistungen werden von der Geschäftsführung erbracht. In der Wohngruppe führt, neben den PädagogInnen, eine Hauswirtschaftskraft die hauswirtschaftlichen Leistungen durch.

 

Eingesetzt in der Wohngruppe werden mit insgesamt 5,5 Vollzeitstellen:

  • Dipl. Sozialpädagogen/-innen bzw. Dipl. Sozialarbeiter/-innen,

  • ErzieherInnen,

  • HeilpädagogInnen.

Die Mitarbeitenden verfügen über eine, meistens langjährige Berufspraxis, oft auch in verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit. Diese Fachkräfte erhalten durch unsere Pädagogische Leitung eine fortlaufende Qualifizierung und Beratung im Hinblick auf die Anforderungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Rahmen von Fachberatung sowie interner Weiterbildung. Schwerpunktmäßig qualifizieren wir unsere Mitarbeitenden in Richtung ressourcen- und lösungsorientierten Denk- und Arbeitsansätzen.

 

Eine externe Beratung und Qualifizierung erfolgt durch Supervision und externe Maßnahmen zur Fortbildung bzw. im Rahmen von beruflicher Weiterbildung.

 

Die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Teil unserer Personalentwicklung. Wir definieren Personalentwicklung als die geplante, anforderungsgerechte Qualifizierung der Mitarbeitenden unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Bedürfnisse, Werte und Normen durch den Einsatz systematischer Personalentwicklungsinstrumente und -maßnahmen mit der Absicht, Unternehmensziele und persönliche Ziele der Mitarbeitenden einander anzunähern.

 

In einer Reihe von Arbeitsbesprechungen, Konferenzen und internen Fachtagen werden unseren Mitarbeitenden fortlaufend über interne Arbeitsprozesse informiert und sind gleichzeitig aufgefordert Verbesserungsvorschläge einzubringen und diese noch einer gemeinsamen Abstimmung umzusetzen.

 

Personalentscheidungen (z.B. Einstellungen) erfolgen in einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess unter Beteiligung von den relevanten Personen. Sowohl fachliche Kompetenzen als auch persönliche Qualitäten sind gleichermaßen für eine Entscheidung für eine dauerhafte Zusammenarbeit ausschlaggebend. Regelmäßig zweimal jährlich finden strukturierte Mitarbeitergespräche zwischen Geschäftsführung, Pädagogischer Leitungung und Mitarbeitende statt um eine zielgerichtete, verbindliche und nachhaltig erfolgreiche Zusammenarbeit abzusichern.

 

13 - Qualitätsentwicklung

Wir verstehen Qualitätsmanagement als einrichtungsbezogenes Konzept der Qualitätsverbesserung und der Selbstevaluation, das den Schwerpunkt auf die partizipative Formulierung von Zielen und die Verbesserung einer prozessorientierten Arbeitsweise legt.

 

Wir sehen Qualitätsmanagement als eine wichtige Leitungsaufgabe an, die alle Mitarbeitenden für diesen gemeinsamen Prozess motiviert, der zu einer weitreichenden Identifikation mit den Qualitätszielen und -verfahren führt. Der Gesamtprozess der Qualitätsentwicklung erfolgt auf der Basis von definierten Standards, der fachlichen
Begleitung, Beratung und Qualifizierung durch eigene Mitarbeitende, welche durch externe Instanzen ergänzt wird. Zum 31.12.2015 streben wir eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 an.

 

Qualitätssicherung und -entwicklung werden mindestens im Abstand von zwei Jahren in einem Qualitätsentwicklungsbericht dokumentiert und sind Grundlage eines angestrebten Qualitätsdialoges mit dem Jugendamt des Landkreises Wittmund. Der Bericht berücksichtigt nachfolgende Inhalte:

 

13.1 Strukturqualität
  • Fortschreibung des Leitbildes und der Konzeption

  • Qualifikation des Personals

  • Zuständigkeitsregelungen (Stellenbeschreibungen)

  • Einsatzplanung/Auslastung

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Fachberatung, pädagogisches Controlling, Supervision

  • Fachliche Vernetzung

13.2 Prozessqualität

Prozessqualität beschreibt die Sicherstellung grundlegender Elemente des Hilfeprozesses inklusive der Darlegung der dazu genutzten Instrumente, Verfahren und Methoden für:

  • Erstgespräche mit NachfragerInnen

  • Umsetzung des Hilfeplans

  • Entwicklung eines Handlungsplans

  • Zusammenarbeit mit Eltern

  • Förderung der Eigenverantwortung

  • Altersentsprechende NutzerInnenbewertung (Beteiligung von Eltern sowie der jungen Menschen bezogen auf den Prozess)

  • Aufarbeitung persönlicher Defizite der jungen Menschen

  • Soziale, schulische und berufliche Leistungen

13.3 Ergebnisqualität

Die Darstellung der Ergebnisqualität enthält eine Bewertung zum Grad der Zielerreichung in Bezug auf die Schwierigkeiten und Probleme die am Beginn einer Hilfe standen. In jedem Fall in den Feldern

  • Stand der sozialen Integration (in der Lebenswelt)

  • Stand der Integration im Familiensystem

  • Persönlichkeits- und Sozialisationsentwicklung

  • Skalierung der Veränderungen in den, mit den KlientInnen erarbeiteten Entwicklungszielen

  • Altersentsprechende NutzerInnenbewertung (Beteiligung von Eltern sowie der jungen Menschen bezogen auf das Ergebnis)

Die Einschätzung der Veränderungen erfolgt durch Selbst - und Fremdbewertung durch:

  • Träger (FamilienarbeiterIn und BeraterIn)

  • Betroffene (Kinder bzw. Jugendliche)

  • Eltern

  • AfSD (fallführende/r Sozialarbeiter/in)

  • ggf. LehrerInnen und weitere relevanten Personen

Ein erster Qualitätsbericht wird jeweils spätestens 24 Monate nach der ersten Fallübernahme entsprechend der oben benannten Struktur vorgelegt.

 

Qualität in den Handlungsfeldern der Erziehungshilfe entsteht aus einem komplexen Bedingungsgefüge und in einer Wechselwirkung verschiedener Faktoren. Konkrete Arbeitsergebnisse im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ entstehen immer in einer Koproduktion von Hilfesuchenden (KlientInnen) und professionellen HelferInnen (Mitarbeitende). Einfluss auf unsere Arbeit haben auch schwer fassbare, subjektive Faktoren, Leistungen vorheriger Helfersysteme und zeitgleich wirkende Faktoren, auf die wir nur unmittelbar oder gar nicht Einfluss nehmen können.

 

Qualitätsentwicklungsprozesse müssen auch im Kontext der Handlungen von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe betrachtet werden, bei denen es viele Nahtstellen und gemeinsame Handlungsfelder gibt.

 

Konzeption Stellwerk als PDF